( ABGB § 1157, KV-Industrie ) Erhält ein Arbeitnehmer bereits die höchste, den Kollektivvertrag übersteigende Bezahlung, stellt sein Ausschluss von dem den meisten übrigen Arbeitnehmern freiwillig gewährten Biennalsprung keine unsachliche Schlechterstellung dar. OGH 8 Ob A 235/97k v. 12.03.1998, in Zurückweisung der Revision gegen OLG Wien 7 Ra 95/97k v. 21. 5. 1997 = ARD 4855/5/97, mit dem das Urteil des ASG Wien 30 Cga 147/96y v. 31. 1. 1997 = ARD 4837/7/97 bestätigt wurde.