( ArbVG § 115 Abs 3 ) Gibt der Arbeitgeber die Kosten der BR-Tätigkeit in einer Weise bekannt, die nicht in Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz steht, hat der Betriebsrat Anspruch auf Unterlassung.
Bundesarbeitsgericht/BRD 7 ABR 14/97 v. 12.11.1997