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Unterlassungsanspruch bei Bekanntgabe von BR---BR-Kosten durch den Arbeitgeber

ArbeitsrechtARD 4938/12/98 Heft 4938 v. 9.6.1998

( ArbVG § 115 Abs 3 ) Gibt der Arbeitgeber die Kosten der BR-Tätigkeit in einer Weise bekannt, die nicht in Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz steht, hat der Betriebsrat Anspruch auf Unterlassung.

Bundesarbeitsgericht/BRD 7 ABR 14/97 v. 12.11.1997

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