( DHG § 7 Abs 1 ) Im kommentarlosen Übersenden einer Rechnung über S 10.000,- ist keine Aufrechnungserklärung hinsichtlich Schadenersatzforderungen gegenüber einem Arbeitnehmer aus dem Titel der Dienstnehmerhaftung zu sehen, weil es einer Erklärung bedarf, die auf die Herbeiführung der Aufrechnungswirkung gerichtet sein muss. ASG Wien 16 Cga 72/97t v. 02.09.1997, rk.