( HGHAngG § 5, § 3 ) Für den Begriff der Hausgemeinschaft einer Hausgehilfin mit dem Arbeitgeber erscheint wesentlich, dass auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten eine familienähnliche Bindung zwischen Hausgehilfin und Arbeitgeber besteht.
ASG Wien 13 Cga 286/94m v. 20.10.1997, rk.