( VBG § 8a ) Der Begriff des Monatsentgelts nach dem als lex contractus vereinbarten § 8a VBG umfasst nicht - wie gewöhnlich im Arbeitsrecht - alle Entlohnungen, sondern nur den Hauptbezug des Vertragsbediensteten (hier: Gemeinde-Busfahrer) unter Heranziehung bestimmter, dazu gehörender Zulagen. § 8a Abs 2 und § 22 Abs 1 VBG stellen bezüglich der Sonderzahlungen und der Jubiläumszuwendung auf diesen Begriff des Monatsentgelts ab. Bezüglich des in § 12a VBO für die nach dem VBG nicht vorgesehene einmalige Entschädigung verwendeten Begriffs „Monatsbezug“ wird durch den Hinweis auf § 8a Abs 1 VBG klargestellt, dass damit tatsächlich nur das dort definierte Monatsentgelt gemeint ist. OGH 8 Ob A 134/97g v. 29.01.1998.