( EStG § 27, § 4 Abs 4, § 16 Abs 1 ) Aufwendungen eines Steuerberaters in Zusammenhang mit seinem Engagement für eine Holzhandelsgesellschaft können nicht als Betriebsausgaben seiner Steuerberatertätigkeit geltend gemacht werden.
( EStG § 27, § 4 Abs 4, § 16 Abs 1 ) Aufwendungen eines Steuerberaters in Zusammenhang mit seinem Engagement für eine Holzhandelsgesellschaft können nicht als Betriebsausgaben seiner Steuerberatertätigkeit geltend gemacht werden.