( EStG § 4 Abs 1 ) Ein Entgeltverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt jedenfalls dann zu einer Nutzungseinlage, wenn der Gesellschafter nachträglich auf einen bereits entstandenen Entgeltanspruch verzichtet, indem er im Zuge der Bilanzerstellung sein Geschäftsführergehalt von vormals S 360.000,- auf S 119.000,- reduziert. FLD f. OÖ RV/230-07/97 v. 16.12.1997. (ÖStZ 1998/155, Heft 7)