( ASVG § 14 Abs 1, § 13 ) Dass eine einem der in § 14 Abs 1 Z 1 ASVG genannten Gesetze nur ähnliche privatautonome Regelung (hier: die vertragliche Anwendung des VBG auf bestimmte Landesbedienstete) unabhängig von gleichzuhaltenden Dienstleistungen und somit Tätigkeiten im Sinne des zweiten Halbsatzes dieser Bestimmung die Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet, ist dem Gesetz nicht entnehmbar. VwGH 95/08/0174 v. 18.03.1997. (Bescheid aufgehoben)