( EStG § 38 ) Besteht für ein Patent in Österreich kein patentrechtlicher Schutz steht dies einer begünstigten Besteuerung einer Verwertung des Patents auch dann entgegen, wenn im Ausland ein patentrechtlicher Schutz besteht.
VwGH 96/15/0067 v. 19.03.1998
Im vorliegenden Fall wurde der kommerzielle Nutzen einer Erfindung durch ihre Verwertung im Ausland erzielt und die Erfindung daher auch im Ausland patentiert. Die zwischen dem Erfinder und dem die Erfindung verwertenden inländischen Unternehmen vereinbarte Erfindungsvergütung wurde jedoch im Inland ausgezahlt.