Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest. Der Rat fordert die EU-Kommission auf, die Überarbeitung der Richtlinie 83/477/EWG in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss betreffend Schutzmaßnahmen bei solchen Tätigkeiten, bei denen das Risiko einer Gefährdung durch Asbest derzeit am größten ist, voranzutreiben. Schlußfolgerung des Rates v. 7. 4. 1998, Amtsblatt der EG, Abl Nr C 142 v. 7. 5. 1998.