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StraßenbenützungsabgG § 2 Z 4

BetriebswichtigesARD 4932/22/98 Heft 4932 v. 12.5.1998

( StraßenbenützungsabgG § 2 Z 4 ) Die jeweilige Benützung von Straßen ist zur Abfuhr von Hausmüll auch im Falle des überwiegenden Bauschutttransports abgabenbefreit. VwGH 97/16/0204 v. 12.11.1997. (Bescheid aufgehoben)

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