( ABGB § 863, ArbVG § 95 ) Vom Arbeitgeber im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung (Werkswohnungen) erbrachte Mietzinszuschüsse können durch betriebliche Übung den Charakter von einzelvertraglichen Ansprüchen erhalten.
OGH 9 Ob A 105/97z v. 22.10.1997
( ABGB § 863, ArbVG § 95 ) Vom Arbeitgeber im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung (Werkswohnungen) erbrachte Mietzinszuschüsse können durch betriebliche Übung den Charakter von einzelvertraglichen Ansprüchen erhalten.
OGH 9 Ob A 105/97z v. 22.10.1997