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ASGG § 54, ZPO § 228, AZG § 9

ArbeitsrechtARD 4932/7/98 Heft 4932 v. 12.5.1998

( ASGG § 54, ZPO § 228, AZG § 9 ) Die Tatsache, dass ein Arbeitgeber, obwohl ihm die betreffende Situation bekannt und vorhersehbar war, keine Maßnahmen zur Hintanhaltung einer Arbeitszeitüberschreitung getroffen hat, ist nicht feststellungsfähig. ASG Wien 2 Cga 42/97b v. 12.09.1997, bestätigt durch OLG Wien 9 Ra 424/97g v. 20. 3. 1998.

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