vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27 Z 1

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4931/31/98 Heft 4931 v. 8.5.1998

( AngG § 27 Z 1 ) Trifft ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung zufällig einige Mitarbeiter, wobei er diesen von der Kündigung erzählt und dabei erwähnt, dass es dem Arbeitgeber nicht gut gehe, dass man sich bei Problemen an ihn wenden könne und er ihnen beim Suchen einer neuen Arbeit helfen werde, „wenn“ die Firma „kaputt gehe“, stellt dies noch keinen Abwerbungsversuch und auch keine Untreue oder Vertrauensunwürdigkeit dar. OLG Wien 8 Ra 297/97y v. 11.11. 1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte