( ABGB § 1151 ) Dass ein Arbeitnehmer über einen Gewerbeschein verfügt, steht einer unselbständigen Tätigkeit für einen Arbeitgeber nicht im Wege. OLG Wien 8 Ra 83/97b v. 14.11. 1997.
( ABGB § 1151 ) Dass ein Arbeitnehmer über einen Gewerbeschein verfügt, steht einer unselbständigen Tätigkeit für einen Arbeitgeber nicht im Wege. OLG Wien 8 Ra 83/97b v. 14.11. 1997.