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BAO § 9, EStG § 96 Abs 1

BetriebswichtigesARD 4931/23/98 Heft 4931 v. 8.5.1998

( BAO § 9, EStG § 96 Abs 1 ) Werden Kapitalertragsteuerschuldigkeiten vor Eintritt der Vermögenslosigkeit einer GmbH fällig, haftet der Geschäftsführer für die Verkürzung der Abgaben. VwGH 95/13/0111 v. 26.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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