( EStG § 67 Abs 6 und 8, § 62, ASVG § 58 Abs 2 ) Die in einem Vergleich über die Zahlungsmodalitäten einer Judikatsschuld an Gehaltsnachzahlungen als freiwillige Abfertigung paktierte Abstandnahme von der Einbehaltung von Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung macht in steuerlicher Hinsicht die Ermittlung eines neuen Bruttobetrages als Lohnsteuerbemessungsgrundlage erforderlich.
VwGH 96/13/0067 v. 31.03.1998