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Folgepflicht bei Verlegung des Betriebsstandortes

ArbeitsrechtARD 4931/6/98 Heft 4931 v. 8.5.1998

( ABGB § 1153 ) Beruhen besonders günstige Arbeitsbedingungen am bisherigen Betriebsstandort auf einem Entgegenkommen des Arbeitgebers, sind diese bei einer Betriebsverlegung und der Beurteilung der Zumutbarkeit der Folgepflicht des Arbeitnehmers nicht zu berücksichtigen.

OGH 9 Ob A 121/97b v. 11.06.1997

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