( GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 ) Auch ein Windfang gehört zur eine Arbeiterwohnstätte bestimmenden Wohnnutzfläche. VwGH 97/16/0349, 0350 v. 12.11.1997. (Beschwerden abgewiesen)
( GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 ) Auch ein Windfang gehört zur eine Arbeiterwohnstätte bestimmenden Wohnnutzfläche. VwGH 97/16/0349, 0350 v. 12.11.1997. (Beschwerden abgewiesen)