( AngG § 27 Z 1 ) Die willkürliche Verteilung einer Fuhre an einen bestimmten Taxilenker durch die Telefonistin in einer Taxifunkzentrale erfüllt den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit. ASG Wien 28 Cga 4/97f v. 03.06.1997, rk.
( AngG § 27 Z 1 ) Die willkürliche Verteilung einer Fuhre an einen bestimmten Taxilenker durch die Telefonistin in einer Taxifunkzentrale erfüllt den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit. ASG Wien 28 Cga 4/97f v. 03.06.1997, rk.