( ASVG § 255 Abs 1 ) Ein Maurer kann auch mit mangelhaften Deutschkenntnissen auf den Beruf eines Fachmarktberaters verwiesen werden.
OGH 10 Ob S 20/98h v. 09.02.1998
Ein Maurer ist nach einer durchschnittlich dreimonatigen Einweisung in das Bestellwesen, die interne Organisation und EDV, sohin nach einer üblicherweise zumutbaren Nachschulung für den Beruf eines Fachmarktberaters qualifiziert. Diese Einweisung bildet keine Umschulung in einen neuen Beruf.