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Verschlechterungsvereinbarung mit Betriebsrat

ArbeitsrechtARD 4928/7/98 Heft 4928 v. 24.4.1998

( ArbVG § 115 Abs 3 ) Eine Verschlechterungsvereinbarung mit einem BR-Mitglied aus Einsparungsgründen unterliegt nicht dem Benachteiligungsverbot.

ASG Wien 15 Cga 359/93k v. 04.03.1997, rk.

Gemäß § 115 Abs 3 ArbVG dürfen die BR-Mitglieder wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit, insbesondere hinsichtlich des Entgelts und der Aufstiegsmöglichkeiten, nicht benachteiligt werden. Das Benachteiligungsverbot gilt auch hinsichtlich der Versetzung eines BR-Mitgliedes.

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