( Wr. GetrStG § 1 ) In einem Bordell ausgeschenkte Getränke sind auch dann getränkesteuerpflichtig, wenn die im Bordell vereinnahmten Entgelte für „erotische Gespräche“ mit Prostituierten verrechnet wurden. VwGH 96/16/0126 v. 21.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)