( EStG § 16 Abs 1 ) Für die Absetzbarkeit von Aufwendungen für Rechtsberatung besteht die Notwendigkeit zur bestimmten und umfassenden Darlegung der damit angesprochenen Leistungen, wobei konkret vorgebracht werden muss, worin die mit einem Pauschalbetrag von S 4.000,- abgegoltenen Leistungen in Bezug auf eine bestimmte nichtselbständige Tätigkeit eines Arbeitnehmers nun tatsächlich im Einzelnen (und von wem geleistet) bestanden haben. VwGH 96/13/0130 v. 24.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)