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EStG § 16 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4927/42/98 Heft 4927 v. 21.4.1998

( EStG § 16 Abs 1 ) Für die Absetzbarkeit von Aufwendungen für Rechtsberatung besteht die Notwendigkeit zur bestimmten und umfassenden Darlegung der damit angesprochenen Leistungen, wobei konkret vorgebracht werden muss, worin die mit einem Pauschalbetrag von S 4.000,- abgegoltenen Leistungen in Bezug auf eine bestimmte nichtselbständige Tätigkeit eines Arbeitnehmers nun tatsächlich im Einzelnen (und von wem geleistet) bestanden haben. VwGH 96/13/0130 v. 24.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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