( DBA-UdSSR, EStG § 1, VwGG § 41 ) Das in einem abgabenrechtlichen Rechtsstreit vor dem VwGH wegen österreichischer Lohnsteuerpflicht von bei einer Auslandsentsendung in die UdSSR zugeflossenen Bezügen neu aufgestellte Argument - betreffend die kalenderjahrbezogene Berechnung der Aufenthaltstage nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der UdSSR - unterliegt nicht dem Neuerungsverbot, weil die Auslegung anzuwendender Rechtsnormen (hier: Art 11 Abs 1 DBA-UdSSR ) keine Sachverhalts-, sondern eine Rechtsfrage ist. VwGH 95/13/0137 v. 24.02.1998. (Bescheid aufgehoben)