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BAO § 119, Slbg. LAO § 92 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4927/40/98 Heft 4927 v. 21.4.1998

( BAO § 119, Slbg. LAO § 92 Abs 1 ) Wird eine Person zur Einreichung einer Abgabenerklärung aufgefordert, besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Abgabenerklärung auch dann, wenn sie die Rechtsansicht vertritt, nicht abgabepflichtig zu sein; auch in diesem Fall sind auf Grund der Aufforderung die für den Bestand und den Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. VwGH 97/17/0035 v. 26.01.1998. (Bescheid aufgehoben)

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