( KommStG § 5 ) Prämienzahlungen des Arbeitgebers aus einer zugunsten eines Arbeitnehmers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung stellen nur dann einen lohnsteuerpflichtigen und damit in die Bemessungsgrundlage der Lohnsummen- bzw. Kommunalsteuer einzubeziehenden Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn der Arbeitnehmer direkt als Bezugsberechtigter aus dem Versicherungsvertrag anzusehen ist (siehe dazu BMF v. 30. 11. 1995 = ARD 4797/5/96; BMF v. 7. 9. 1992 = ARD 4447/34/93). BMF v. 19.03.1998.