( KommStG § 5 Abs 2 lit e ) Löhne an behinderte Arbeitnehmer sind unabhängig davon kommunalsteuerfrei, ob diese im Rahmen der Beschäftigungsverpflichtung des Arbeitgebers beschäftigt werden oder nicht.
BMF v. 19.03.1998
Dem BMF kommt im Rahmen der Erhebung der Kommunalsteuer durch die Gemeinden keine aufsichtsbehördliche Kompetenz zu. Vorbehaltlich dieser Feststellung wird bemerkt: