vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BPGG § 4 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4926/26/98 Heft 4926 v. 15.4.1998

( BPGG § 4 Abs 1 ) Einsalben an für einen Pflegebedürftigen nicht zugänglichen Rücken- und Schulterbereichen vermag keinen zusätzlichen pflegegeldbegründenden Aufwand zu rechtfertigen, wenn die betreffenden Stellen des Rückens auch ein ansonsten völlig Gesunder (nicht Behinderter) ebenfalls nicht selbst erreichen kann; unterscheidet er sich - trotz seiner Krankheit - insoweit nicht von einem „normalen“ (unbehinderten) Menschen, kann er auch nicht den Schutz für Behinderte beim Pflegegeld beanspruchen. OGH 10 Ob S 38/97d v. 18.03. 1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte