( KVG § 2 Z 1 ) Dass von einer Besserungskapitaleinzahlung in einer Kapitalgesellschaft das Kapital ohne Verzinsung zurückzuzahlen ist, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, und dass die Rückzahlung aus den Nettogewinnen zu erfolgen hat, schadet der Qualifikation als gesellschaftsteuerpflichtiges Genussrecht nicht.
VwGH 95/16/0328 v. 19.08.1997