( ZustG § 17, BAO § 308 ) Eine Zustellung an den Geschäftsführer einer GmbH kann am Sitz der von ihm vertretenen GmbH nur dann wirksam erfolgen, wenn sich dort auch seine Wohnung, Unterkunft, Kanzlei, sein Geschäftsraum oder sein Arbeitsplatz befindet.
VwGH 97/17/0117 v. 24.11.1997