( EStG § 36 ) Eine nach Gewährung eines Schuldnachlasses aufgetretene (unter Umständen betragsmäßig geringfügige und zeitlich kurze) Verlustsituation schließt nicht in jedem Fall bereits die Sanierungseignung und damit die Begünstigung eines Sanierungsgewinnes aus. VwGH 96/15/0186 v. 23.10.1997. (Bescheid aufgehoben)