( EStG § 4 Abs 4, § 14 ) In der Bezahlung des vom Sohn eines Wirtschaftstreuhänders diesem in Rechnung gestellten Betrages von S 60.000,- für die Wertpapierdeckung der Abfertigungsrücklagen in Ansehung der vom Vater bei Kanzleiübernahme übernommenen Arbeitnehmer liegt keine Betriebsausgabe. VwGH 96/14/0024 v. 25.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)