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ErbStG § 2 Abs 1 Z 3

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4923/36/98 Heft 4923 v. 3.4.1998

( ErbStG § 2 Abs 1 Z 3 ) Eine der Ehefrau auf Grund eines von ihrem verstorbenen Ehemann zu ihren Gunsten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages nach seinem Ableben zugekommene Versicherungsleistung ist erbschaftssteuerpflichtig. VwGH 97/16/0336 v. 12.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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