( ErbStG § 2 Abs 1 Z 3 ) Eine der Ehefrau auf Grund eines von ihrem verstorbenen Ehemann zu ihren Gunsten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages nach seinem Ableben zugekommene Versicherungsleistung ist erbschaftssteuerpflichtig. VwGH 97/16/0336 v. 12.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)