( B-VG Art 7, MOG § 79 Abs 2 ) War die Belastung eines Abgabepflichtigen mit der bescheidmäßigen Nachforderung eines zusätzlichen Absatzförderungsbeitrages (auf Grund der rückwirkenden Änderung des Marktordnungsgesetzes ( MOG ), durch die die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, auch vom Rechtsnachfolger den zusätzlichen Absatzförderungsbeitrag nachzufordern) bei Übernahme eines milcherzeugenden Betriebes für diesen nicht vorhersehbar, stellt sie einen Eingriff von erheblichem Gewicht in seine Rechtsposition dar, wenn keine besonderen Umstände zu finden sind, die einen derartigen rückwirkenden Eingriff verlangen. VfGH B-2683/94 v. 25.06.1997.