( ASVG § 175 Abs 2 ) Wird eine Fahrt zum Betrieb von einem Ort aus angetreten, den ein Versicherter lediglich zu privaten Zwecken aufgesucht hat, steht dieser Weg zur Arbeitsstätte nicht unter Versicherungsschutz. LG Innsbruck 46 Cgs 69/96 v. 13.08.1996. (ZAS Jud. 1/1998)