Der Annex zum KV für die Metallindustrie (siehe ARD 4920/1/98) betreffend 10%-igen Zuschlag für die Nachtstunden bzw. Zeitgutschrift von 6 Minuten ist keine verbindliche KV-Regelung. Es handelt sich hiebei vielmehr nur um eine Erklärung der Gewerkschaften, dass sie keiner Betriebsvereinbarung zustimmen werden, die nicht mindestens 10% Zeitzuschlag oder einen gleichwertigen Geldzuschlag (über die kollektivvertragliche Nachtarbeitszulage hinaus) vorsieht. (Mag. T.)