In der Regierungsvorlage zur Änderung des FLAG (siehe schon ARD 4915/1/98), die mit dem Budgetbegleitgesetz beschlossen wurde, ist die Regelung über die Aufwandtragung für den Mehrkindzuschlag durch die Selbstträger entfallen.
Anm.: Berichtigung siehe ARD 4925/3/98.