( KStG § 20 ) Buchgewinne und Buchverluste in den Fällen einer Umwandlung unter Ausschluss der Liquidation haben bei der Gewinnermittlung des übernehmenden Steuerpflichtigen außer Ansatz zu bleiben. VwGH 95/13/0219 und VwGH 96/13/0059 v. 22.10.1997. (Beschwerden abgewiesen)