( BPGG § 13 Abs 1 ) Ein Pflegebedürftiger, der auf Kosten eines Sozialhilfeträgers in einem Pflegeheim untergebracht ist, hat auch dann keinen Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Ersatzansprüche für stationäre Unterbringung auf einer Liegenschaft des Pflegebedürftigen grundbücherlich sichergestellt sind.
OGH 10 Ob S 407/97v v. 09.02.1998