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BGBl II 1998/90

Betriebswichtige GesetzeARD 4922/2/98 Heft 4922 v. 31.3.1998

Verordnung der BMAGS, mit der die Sondernotstandshilfeverordnung abgeändert wird. In § 1 Abs 1 wird der Ausdruck „für Kinder im dritten Lebensjahr“ durch den Ausdruck „für Kinder zwischen dem 19. und dem 36. Lebensmonat“ ersetzt. BGBl II 1998/90, ausgegeben am 24. 3. 1998.

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