( KStG § 20 ) Wurde das Vermögen einer GmbH nach dem Umwandlungsgesetz auf eine andere GmbH unter Ausschluss der Liquidation übertragen, hat ein Buchverlust bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens und des Gewerbeertrages der übernehmenden Gesellschaft zwingend außer Ansatz zu bleiben. VwGH 95/13/0217 v. 22.10. 1997. (Beschwerde abgewiesen)