( BAO § 294 ) War für eine Abgabennachsicht ein Absinken des Einkommens nicht Voraussetzung, kann das Nichteintreffen der Prognose des weiteren Absinkens des Gewinnes nicht als Widerrufsgrund für die Abgabennachsicht herangezogen werden. VwGH 93/13/0072 v. 17.09.1997. (Bescheid aufgehoben)