( AngG § 16, § 40 ) Steht einem Arbeitnehmer nach dem Dienstvertrag eine Prämie im Sinne einer besonderen Entlohnung zu, kann zwar der Erwerb des vollen Anspruchs vom Bestehen des Dienstverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängig gemacht werden, der Ausschluss der Aliquotierung bei Ausscheiden des Angestellten ist jedoch vor diesem Stichtag unzulässig. OLG Innsbruck 15 Ra 33/96g v. 19.03.1996. (Slg. 11.486)