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ABGB § 1151, § 1154

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4911/18/98 Heft 4911 v. 20.2.1998

( ABGB § 1151, § 1154 ) Ist anstelle eines Entgelts eine Naturalleistung vereinbart worden, deren Erbringung infolge Betriebseinstellung nicht mehr möglich ist, hat die Abgeltung des Gegenwertes als Geldleistung zu erfolgen. OLG Wien 9 Ra 182/97v v. 19.09.1997, Revision unzulässig.

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