( GEG § 1 ) Liegt eine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenersatzpflicht von Zeugengebühren vor, ist der Kostenbeamte bei der Auferlegung der Kostenersatzpflicht daran gebunden. VwGH 96/17/0081 v. 29.09.1997. (Bescheid aufgehoben)
( GEG § 1 ) Liegt eine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenersatzpflicht von Zeugengebühren vor, ist der Kostenbeamte bei der Auferlegung der Kostenersatzpflicht daran gebunden. VwGH 96/17/0081 v. 29.09.1997. (Bescheid aufgehoben)