( ASVG § 183 Abs 1 ) Auch eine durch gerichtlichen Vergleich über das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuerkannte Versehrtenrente kann bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse neu festgestellt werden.
OGH 10 Ob S 53/97k v. 06.03.1997