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Neufeststellung einer durch Vergleich festgestellten Versehrtenrente

SozialversicherungARD 4909/10/98 Heft 4909 v. 13.2.1998

( ASVG § 183 Abs 1 ) Auch eine durch gerichtlichen Vergleich über das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuerkannte Versehrtenrente kann bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse neu festgestellt werden.

OGH 10 Ob S 53/97k v. 06.03.1997

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