( AlVG § 10 Abs 1 ) Die Nichtunterfertigung von Ausbildungspläne n oder datenschutzrechtlich en Zustimmungserklärungen allein erfüllt nicht den Tatbestand der Vereitelung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
VwGH 96/08/0308 v. 16.09.1997